Die besondere Bedeutung der kooperativen Ausbildung für behinderte Menschen mit Förderbedarf (Fachpraktiker*innenausbildung) liegt darin, Jugendliche zu fördern, die aufgrund ihrer Lern-, körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, trotz unterstützender Maßnahmen in Berufsschule und Betrieb, eine Vollausbildung erfolgreich zu durchlaufen. Von Lehrkräften und Sozialpädagogen mit rehabilitationsspezifischer Zusatzausbildung wird die betriebliche Ausbildung organisiert, überwacht und gesteuert. Ziel einer kooperativen theoriereduzierten Ausbildung ist die erfolgreich bestandene Abschlussprüfung vor der jeweiligen Kammer.
Die Ausbildungsgänge erfolgen nach den vorgegebenen Ausbildungsordnungen, die von den jeweils zuständigen Kammern erlassen wurden.
Dieses Angebot richtet sich an junge Menschen, die Unterstützung überwiegend bei der Bewältigung des theoretischen Teils der Ausbildung brauchen, um einen Ausbildungsabschluss zu erreichen.
Bei der kooperativen Berufsausbildung findet der praktische Teil der Ausbildung in Kooperationsbetrieben statt. Die bfh sucht zusammen mit dem Auszubildenden einen geeigneten Ausbildungsbetrieb. Sozialpädagogen*innen und Lehrkräfte der bfh geben im Stütz- und Förderunterricht Hilfestellungen bei der Bewältigung des Berufsschulstoffes, beim Führen des Berichtsheftes sowie bei der intensiven Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfungen. Weiter stehen die Mitarbeiter*innen der bfh bei der Überwindung persönlicher oder sozialer Hemmnisse beratend zur Seite.
Die kooperative Ausbildung ist wie jede andere duale Berufsausbildung organisiert. Die bfh ist für die gesamte Ausbildungszeit der Ausbildungsbetrieb. Der Kooperationsbetrieb führt die fachpraktische Ausbildung durch. Die Theorie wird in der Berufsschule vermittelt. An einem Tag findet der Stütz- und Förderunterricht in der bfh statt. Während der Ausbildung unterstützt die bfh sowohl die Auszubildenden als auch die Kooperationsbetriebe.
Die Auszubildenden legen die Zwischen- und Abschlussprüfungen vor den zuständigen Kammern ab.
Die kooperativen Ausbildungsgänge finden nach § 66 BBIG statt.
Für die kooperative Ausbildung stehen beispielhaft folgende Ausbildungsgänge zur Verfügung: